Freie Berufe

Freiberufler

In Deutschland gibt es derzeit etwa eine Million Freiberufler von denen ca. 906.000 selbständig sind. Diese beschäftigen rund 2,9 Millionen Mitarbeiter und 136.000 Auszubildende (BFB-Angaben, Stand: 1. März 2009) und erwirtschaften etwa 9 % des BIP. Die wirtschaftliche Bedeutung ist mit der des Handwerks oder der anderer Sektoren des Mittelstandes vergleichbar.

Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.

Beispiel Programmierer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Programmierer freiberuflich tätig sein können, solange sie keine Trivialsoftware herstellen. Die früher maßgebliche Trennung zwischen Systemsoftware und Anwendungssoftware wurde aufgegeben. Auch künftig ist nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware als freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen. Diese setzt vielmehr die Entwicklung qualifizierter Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion, Überwachung) voraus sowie eine Ausbildung, die der eines Ingenieurs zumindest vergleichbar ist.

  • Existenzgründung und Beratung bei Förderungen
  • Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen nach § 4 III EStG
  • Erstellung und laufende Führung der Anlageverzeichnisse
  • Freiwillige Bilanzierung
  • Erledigung sämtlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Formalitäten
  • Jahresabschlusserstellung bei freiwilliger Bilanzierung
  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge